Kammerherr und Kammerjunker , Hofchargen, welche den Ehrendienst bei fürstlichen Personen zu versehen haben, und zwar ist der erstere der höher gestellte. Sein Abzeichen ist der goldene Kammerherrnschlüssel. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html